MIETRECHT
Wir beraten Sie auf den Gebieten des gewerblichen und privaten Mietraumrechts.
Wir beraten Sie auf den Gebieten des gewerblichen und privaten Mietraumrechts.
Neben der Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen verfolgen wir Ansprüche von Vermietern zur Beitreibung rückständiger Mietzahlungen, Schadensersatz oder vertreten diese im Rahmen von Räumungsklagen. Dabei prüfen wir, ob das Mietverhältnis ordentlich oder außerordentlich gekündigt oder ggf. eine einvernehmliche und vor allem zweckmäßige Lösung mit dem Mieter gefunden werden kann.
Aber auch als Mieter sind Sie nicht selten mit Mietmängeln konfrontiert. In diesem Zusammenhang unterstützen wir Sie bei der Geltendmachung von Mietminderungen und der schnellen Beseitigung von vertragswidrigen Zuständen.
Unsere Beratungsleistungen im Überblick:
- Entwurf, Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen
- Durchsetzung oder Abwehr von Mängelbeseitigungsansprüchen und Mietminderung
- Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen
- Mieterhöhungen
- Mietrückstände (Forderungsmanagement einschließlich Zwangsvollstreckung)
- Entwurf und Gestaltung von Mietaufhebungsvereinbarungen
- Ordentliche und außerordentliche Kündigung des Mietverhältnisses
- Räumungsklagen
- Zwangsvollstreckung aus Urteilen, Vergleichen und Urkunden etc.
- Durchführung von Renovierungsarbeiten (Schönheitsreparaturen)