ERBRECHT
Bei erbrechtlichen Fragestellungen bieten wir Ihnen eine fundierte und vertrauensvolle Beratung an.
Die Probleme und Thematiken in diesem Bereich gehen oft weit über rein juristische Fragestellungen hinaus.
Das Erbrecht konfrontiert die Menschen mit intimen und sehr persönlichen Fragestellungen. Meist ist der innerste familiäre Kreis betroffen. Daher schaffen wir zunächst Vertrauen und vertreten Sie und Ihre Interessen mit dem notwendigen Einfühlungsvermögen und fachlicher Kompetenz, auch gegenüber Familienangehörigen, so schonend wie möglich, dabei jedoch stets auch mit der erforderlichen Souveränität und Effizienz. Die Beratung und Vertretung von Erben im Erbfall umfasst häufig die Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen eines Erben auf einen Erbteil, eines Pflichtteilsberechtigten auf dessen Pflichtteil oder eine Pflichtteilsergänzung oder eines Vermächtnisnehmers auf sein Vermächtnis. Hinzu kommen die Beratung und Vertretung bei einer Inanspruchnahme aus Nachlassverbindlichkeiten, die Beratung einzelner Erben bei der Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft, die Betreuung ganzer Erbengemeinschaften bei der Abwicklung und Verteilung des Nachlasses, also der Erbauseinandersetzung, und die Vertretung in damit einhergehenden gerichtlichen Verfahren.
Unsere Beratungsleistungen im Überblick:
- Erbrecht
- Erbengemeinschaft
- Pflichtteil
- Erbschein
- Testament
- Erbschaftssteuer
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung
- Vermächtnisse