BAU- UND ARCHITEKTENRECHT
Seit mehr als 20 Jahren beraten wir erfolgreich Bauherren, Investoren, Bauträger, Auftragnehmer, Planer und Architekten im privaten Baurecht bei allen Fragen rund um die Errichtung und Abwicklung von Bauvorhaben.
Wir beraten Sie auf dem gesamten Spektrum des privaten Baurechts und vertreten Ihre Interessen insbesondere bei rechtlichen Fragen vor und während der Abwicklung eines Bauvorhabens, der Vertragsgestaltung, der Geltendmachung von vertraglichen Ansprüchen sowie Forderungen aus dem Werkvertragsrecht oder der VOB/B. Die in diesen Rechtsbeziehungen auftretenden Sachverhalte bringen in der Regel ein erhebliches Maß an Komplexität mit sich, weshalb nur durch eine hohe Spezialisierung ein sachgerechtes und erfolgreiches Ergebnis für den Mandanten erzielt werden kann. Unsere langjährige Erfahrung auf diesem Gebiet garantiert dabei zielorientierte und nicht zuletzt auch wirtschaftliche Lösungen.
Bei Streitigkeiten über die Ausführungsqualität einer Bauleistung beraten wir Sie insbesondere auch im Hinblick auf eine geeignete Beweissicherung. Diese ist für eine Durchsetzung Ihrer Ansprüche, insbesondere zur Vorbereitung eventuell bevorstehender gerichtlicher Streitigkeiten, unerlässlich. Dazu gehört mitunter auch die fachkundige Einleitung und Durchführung von gerichtlichen selbständigen Beweisverfahren.
Zudem vertreten wir unsere Mandanten auch in einer Vielzahl von Bauprozessen vor den Zivilgerichten in allen Instanzen. Entscheidend für unseren Erfolg und die damit einhergehende hohe Mandantenzufriedenheit sind dabei eine große prozessrechtliche Kompetenz und eine gut ausgearbeitete Verfahrenstaktik.
Unsere Beratungsleistungen im Überblick:
- Bauvertrag
- Bauträgervertrag
- Bauprozess
- Beweissicherungsverfahren
- Werkverträge
- Gewährleistung
- Architektenrecht
- Bauplanungsrecht
- Bauordnungsrecht